Für Schüler und Auszubildende
- Mit Abo-Fahrkarten entscheidest Du Dich immer für den günstigsten Preis.
- Inhaber von Abo-Karten erhalten gegen Gebühr ein Duplikat
- Der Abschluss eines Abonnements erfolgt für mindestens zwölf zusammenhängende Monate.
- In der Regel werden Abo-Fahrkarten in Form einer Chipkarte ausgegeben.
- Abo-Fahrkarten für Schüler und Auszubildende sind nur mit einer Kundenkarte gültig.
- Inhaber von Abo-Fahrkarten können einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen.
ermäßigte Abo-Monatskarte
Für nur 33,10 Euro* sind Schüler mit der ermäßigten Abo-Monatskarte in einer Tarifzone (außer Tarifzone Dresden) unterwegs.
Auch Auszubildende und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater allgemeinbildender Schulen, berufsbildender Schulen, Förderschulen, Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, -hochschulen und Landvolkshochschule können diese ermäßigte Abo-Monatskarte beantragen. Wer noch ermäßigungsberechtigt ist, erfahrt Ihr ⇒HIER
*VVO-Tarif gültig ab 01.08.2020, Preisstufe A
noch günstiger ist es, ermäßigte Abo-Monatskarten über Schule/Landkreisverwaltung zu bestellen
Prüfe, ob Du Deine Schülerfahrkarte* über das Bereitstellungsverfahren des Landkreises Meißen bestellen kannst:
- Antragsformulare in der Schule holen oder auf der Internetseite des Landkreises Meißen downloaden
- Ausführliche Hinweise über die Schülerbeförderung in der Satzung des Landkreises Meißen
- Die LK-Verwaltung bestellt dann die Fahrkarten bei der VGM und wir, die VGM, schickt Dir die Fahrkarten an Deine Adresse
- WICHTIG: Kündigungen und Änderungen immer an das Landratsamt Meißen schicken. Den Ansprechpartner findest Du ⇒HIER
*VVO-Tarif Teil D Anlagen Punkt 5 2 (4)
Auszubildenden empfehlen wir das AzubiTicketSachsen
Mit dem SchülerFeizeitTicket nach der Schule verbundweit unterwegs!