Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sollen genauso mobil sein, wie jeder andere Fahrgast auch. Wir arbeiten daran, dass wir Ihnen eine noch größere barrierefreie Mobilität bieten.

Busverkehr

Um die barrierefreie Nutzung unserer Busse sicher zu stellen, ist es zum Teil notwendig seine Fahrt vor Fahrantritt anzumelden:

Bitte teilen Sie uns spätestens 10 Werktage vor Ihrer Fahrt folgende Angaben mit:

  • Start- und Zielhaltestelle

  • Reisedatum und gewünschte Abfahrtszeit

Senden Sie diese Informationen bitte per E-Mail an:
service[at]vg-meissen.de

Spätestens 3 Werktage vor der Fahrt sind Änderungen oder kurzfristige Mitteilungen ausschließlich telefonisch über unser Servicetelefon unter 03521 73 27 16 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstattung von Haltestellen – wie z. B. vorhandene Bords für den niederflurgerechten Zustieg, Leitlinien, Wetterunterstände, Sitzbänke oder Papierkörbe sowie deren Leerung – in der Regel in kommunaler Verantwortung liegt. Dabei sind Vorschriften, insbesondere zur Barrierefreiheit, zu beachten, die an jeder Haltestelle gewährleistet sein soll. Die Sächsische Staatsregierung fördert ausdrücklich einen barrierefreien öffentlichen Verkehrsraum für alle Menschen mit und ohne Behinderungen.

Regelungen zum Einstieg und zur Ticketkontrolle

Fahrgäste sind aufgefordert vorn einzusteigen und das Ticket unaufgefordert vorzuzeigen oder an das Kontrollgerät zu halten.

Im Sinne einer pünktlichen Weiterfahrt kann unser Fahrpersonal in der Regel keine ausführliche Prüfung der Fahrscheine durchführen, bzw. führt diese nur stichprobenartig durch. Dazu wird uns Fahrpersonal den Fahrgast in den meisten Fällen direkt ansprechen. Reagiert unser Fahrer nicht, dürfen sich Fahrgäste zu einem Platz begeben.

Fahrgäste mit Kinderwagen, Fahrrad, Rollator oder ähnlichen sperrigen Gegenständen, die an der zweiten Tür zusteigen möchten, werden gebeten, beim Heranfahren des Busses an die Haltestelle ihr Ticket gut sichtbar hochzuhalten.

Ausführliche Fahrscheinkontrollen werden durch gesondertes Kontrollpersonal durchgeführt und können jederzeit unangekündigt erfolgen.

Fährbetrieb

Die Zuwegungen zu den Fährstellen wurden und werden umfassend modernisiert und soweit möglich barrierefrei gestaltet. Infos  zur Modernisierung unter efair-vg-meissen.de

Strehla

Zuwegung: Der Oppitzscher Weg ist die Zuwegung zur Fährstelle Strehla und ist eine asphaltierte Straße und weist eine Neigung von 6% auf. Aufgrund der örtlichen Geländeneigung ist der Zugang nicht barrierefrei. Deshalb wurde eine separate Zugangsrampe mit den für barrierefreies Bauen zulässigen Längsneigungen hergestellt.

Zugangsrampe: Die neue Zugangsrampe, die etwa 8 m unterhalb des Fährhauses an der Riesaer Straße beginnt, wurde nach DIN EN 14504 gebaut und entsprechend den Anforderungen nach DIN 18040-3 gepflastert.

Aufgrund der geringen Neigung des Geländers und der damit einhergehenden geringen Fallhöhe wurde an der Rampe keine Geländer angeordnet.

Der Übergang von der Rampe auf das untere Podest wurde für blinde und sehbehinderte Menschen mit Informationselementen ausgestattet.

Die Zugangsrampe ist bis zu einem Wasserstand von 390 cm Pegel Dresden nutzbar.

Schwimmende Anlage: Die maximale Längsneigung bei Mittelwasser entspricht nach DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt.

Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur E-Fähre wurde die Beleuchtung verbessert. Die alte Leuchte am Fährhaus wurde durch einen Aluminiummast mit Doppelausleger und zwei neuen Leuchten ersetzt. Zusätzlich sorgen zwei Solarleuchten am Zugangssteg für eine bessere Sicht.

Lorenzkirch

Zuwegung: Der Zugang zur Personenfähre erfolgt über eine Rampe. Die Rampe ist im oberen Abschnitt mit Beton befestigt und befindet sich in einem guten Zustand. Im mittleren Abschnitt der Rampe sind Granitplatten verbaut, im unteren Abschnitt ist Granitpflaster angeordnet. Die Längsneigung der bestehenden Rampe entspricht den Vorgaben nach DIN 18040-3 und ermöglicht auch Personen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere Nutzung.

Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt.

Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Beleuchtung: Im Zuge der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert. Sie dient sowohl der besseren Ausleuchtung des Übergangs von der Zuwegung auf den Steg als auch der verbesserten Sicht für die Fahrgäste, die zur Fährstelle gehen. Dadurch ist der Bereich nun deutlich heller als bisher.

Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Bis zum Ausbau bitten wir, sich vorab Ihrer Fährfahrt unter 03521 741 787 zu informieren.

Fähranleger Niederlommatzsch

Zugangsrampe: Die separate Zugangsrampe erfüllt die Anforderungen nach DIN 18040-3 und ist für eine barrierefreie Nutzung geeignet. Sie hat eine Gesamtlänge von 21 Metern, mit einem Zwischenpodest nach 10 Metern, und eine Breite von 1,80 Metern. Die Oberfläche ist eben, erschütterungsarm befahrbar und rutschhemmend ausgeführt. Die Rampe ist stufenlos sowie taktil und visuell gut wahrnehmbar gestaltet. An der Rampe und an der Treppe wurden Geländer nach DIN 18040-1 angeordnet. Übergänge und Richtungswechsel sind für blinde und sehbehinderte Menschen entsprechend gekennzeichnet.

Zugangstreppe: Die Zugangstreppe ist mit einem Geländer und Informationselementen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet. Zudem ist am oberen Ende ein Aufmerksamkeitsfeld befestigt, welches einen abwärtsführenden Niveauwechsel ankündigt. Des Weiteren sind die Treppenstufen durch Stufenmarkierungen gekennzeichnet.

Beachte: Bei einem Wasserstand über ca. 360 cm Pegel Dresden erfolgt der Zugang direkt von der Hebelei bzw. von der Fährgasse. Die Zugänge zur Zugangstreppe und der Zugangsrampe werden abgesperrt.

Schwimmende Anlage: Die maximale Längsneigung des Zugangsstegs bei Mittelwasser liegt unterhalb dem zulässigen Wert von 6° nach DIN 14504. Der Übergang vom Steg auf den Ponton ist weitestgehend eben ausgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Einschränkung der Barrierefreiheit: Die Zuwegung zur Fährstelle erfolgt über die Fährgasse und den Elbradweg „Hebelei“. Diese Strecke weist unterschiedliche Bedingungen auf:

Wegebelag: Die Fährgasse ist größtenteils mit Granitsteinen gepflastert, welche fugeneng und eben verlegt sind.
Die Hebelei besteht aus ungleichmäßig verlegtem Granitpflaster und kann jedoch abschnittsweise einen wassergebundenen oder unbefestigten Belag aufweisen. Bei Regen, Schnee oder Frost kann dieser rutschig sein. Geeignetes, griffiges Schuhwerk und ggfs. eine Begleitperson sind ratsam. Menschen mit Rollstuhl oder Rollator sollten möglichst auf die Asphaltwege der Fährgasse ausweichen.

Breite und Platzverhältnisse: Die Wegbreite ist überwiegend ausreichend, um mit Rollstuhl oder Rollator zu passieren. Engstellen können jedoch bei Gegenverkehr oder parkenden Fahrzeugen herausfordernd sein.

Steigung und Gefälle: Die Strecke ist weitgehend eben. In unmittelbarer Nähe zur Fährstelle gibt es jedoch ein leichtes Gefälle. Bei Nässe besondere Vorsicht erfordert.

Parkmöglichkeiten: Barrierefreie Parkplätze sind nur begrenzt vorhanden. Der Zugang zur Fährstelle ist nicht direkt mit dem Fahrzeug erreichbar, kurze Fußwege sind erforderlich.

Fähranleger Diesbar-Seußlitz

Schwimmende Anlage: Aufgrund der vorhandenen Geländeneigung entstand eine verschiebbare Anlage. Durch das Verschieben der Anlage in Abhängigkeit vom Wasserstand liegt die Längsneigung des Zugangsstegs unterhalb dem zulässigen Wert von 6° nach DIN 14504. Die Längsneigung des Übergangstegs liegt bei ca. 0°. Der Übergang vom Steg auf den Ponton ist weitestgehend eben ausgeführt. Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Einschränkung der Barrierefreiheit: Die Zuwegung zur Fährstelle ist eben, befestigt und weitgehend asphaltiert, geeignet für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Der Zugang zur Fährstelle erfolgt über eine Rampe. Durch das flache Gelände ist es nicht möglich, eine zusätzliche Umgehungsrampe mit einer geringeren Längsneigung anzuordnen. Der gesamte Fußgängerverkehr erfolgt über die Verholrampe.

Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Kötitz-Coswig

Die Zuwegung zur Anlegestelle erfolgt über den „Fährweg“ und ist ca. 32 m lang. Der Zugang führt über eine Rampe mit Granitpflasterung. Der gepflasterte Bereich ist in gutem baulichem Zustand, und die Längsneigung entspricht den Vorgaben der DIN 18040-3.

Einschränkung der Barrierefreiheit: Aufgrund der denkmalgeschützten Ausführung kann die Oberfläche der Rampe als uneben wahrgenommen werden. Für Personen mit eingeschränkter Mobilität bedeutet dies eine Einschränkung der Barrierefreiheit. Wir empfehlen daher rutschfestes Schuhwerk sowie je nach Bedarf eine Begleitperson. Unser geschultes Fährpersonal steht Ihnen jederzeit für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung.

Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt.

Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert und unterstützt den Übergang von der Zuwegung auf den Steg sowie die Orientierung der Fahrgäste auf dem Weg zur Fährstelle. Der Bereich ist dadurch jetzt deutlich heller als zuvor.

Gauernitz

Zuwegung: Der Zugang zur Personenfähre ist über den „Fährweg“ erreichbar. Die Zuwegung zur Fährrampe erfolgt über den Elberadweg auf einer Länge von ca. 18 m über einen asphaltierten Weg. Der Weg ist stufenlos, eben und rutschfest zugänglich und entspricht der DIN 18040-3, wodurch Personen mit eingeschränkter Mobilität eine sichere Nutzung ermöglicht wird. Durch die direkte Anbindung an den Elberadweg ist auch eine Zuwegung vom öffentlichen Verkehrsraum barrierefrei gemäß DIN 18040-1 gestaltet.

Zugangsrampe: Der Zugang zur schwimmenden Anlegestelle erfolgt über die neu gebaute Rampe und entspricht den Vorgaben der DIN 18040-3. Die Rampe weist eine maximale Längsneigung von 6% auf und wird mit einem Zwischenpodest versehen.

Am oberen Ende der Verholrampe schließt eine Zugangsrampe an, die den Höhenunterschied zwischen oberem Podest und Elbradweg auf 9 m Länge und mit einer Neigung von 5% überwindet.

Die Zugangsrampe ist 9 m lang, 1,80 m breit und wurde entsprechend den Anforderungen der DIN 18040-3 gepflastert.

Aufgrund der geringen Neigung des Geländers und der damit einhergehenden geringen Fallhöhe wurde an der Rampe keine Geländer angeordnet.

Die Zugangsrampe ist bis zu einem Wasserstand von 500 cm Pegel Dresden nutzbar.

Schwimmende Anlage: Durch das Verschieben der geplanten Anlegestelle in Abhängigkeit vom Wasserstand entspricht die Längsneigung immer der DIN EN 14504. Das am landseitigen Stegende angeordnete Überhangblech ermöglicht einen möglichst barrierearmen Übergang von der Rampe auf den Steg. Der Übergang vom Steg auf den Ponto ist weitestgehend eben aufgeführt.

Das Betreten der Anlage ist erst erlaubt, wenn alle ankommenden Fahrgäste diese verlassen haben. Der Steg weist eine Durchgangsbreite von 1,50 m auf und ist beidseitig mit einem Geländer von 1,00 m Höhe ausgerüstet.

Übergang auf die E-Fähre: Die Freibordhöhe vom Anlegeponton und der E-Fähre sind aufeinander abgestimmt. Die Fähre ist zusätzlich zu dem Magnetsystem mit Festmacheleinen ausgerüstet. Es ist eine zusätzliche Aluminiumrampe auf dem Schiff vorhanden, die zur Kompensation von Höhenunterschieden zwischen Fähre und Ponton auf beiden Seiten genutzt werden kann.

Beleuchtung: Im Rahmen der barrierefreien Zuwegung zur Fähre wurden drei Solarleuchten auf dem Zugangssteg installiert, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. Die erste Leuchte wurde direkt am Anfang des Stegs montiert und unterstützt den Übergang von der Zuwegung auf den Steg sowie die Orientierung der Fahrgäste auf dem Weg zur Fährstelle. Der Bereich ist dadurch jetzt deutlich heller als zuvor.

Bei Fragen, Problemen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an unser geschultes Personal vor Ort – wir helfen Ihnen jederzeit weiter.

Tickets

Schwerbehinderte Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn sie einen gültigen Schwer­be­hin­der­ten­ausweis und das Beiblatt des Versorgungsamtes mit gültiger Wert­marke mit sich führen (Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (§ 145 SGB IX)). Die unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen regeln ebenfalls die Bestimmungen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die Begleitung muss auf dem gültigen Schwerbehinderten­aus­weis vermerkt sein.

Ohne Beiblatt müssen schwerbehinderte Menschen ein VVO-Ticket erwerben.

Eine Begleitperson von schwerbehinderten Menschen und ein Hund werden unentgeltlich befördert, wenn das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist.

Blinde bei denen zusätzlich das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis eingetragen ist, können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson und einen Hund unentgeltlich mitnehmen.

Blindenführ- und Assistenzhunde, die eine Person begleiten, sowie in Ausbildung befindliche Blindenführ- und Assistenzhunde müssen Führhundegeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

Schwerbehindertenzählung

Die Schwerbehindertenzählung findet alle drei Jahre in vier fest definierten Zeiträumen, so genannten Wellen, statt. Die Resultate werden hochgerechnet und sind statistisch belastbar. Der Anteil schwerbehinderter Menschen im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Fahrgäste bildet die Basis für Ausgleichszahlungen an die ÖPNV-Unternehmen, die sie wegen der kostenlosen Beförderung von Schwerbehinderten erhalten. Im Paragraf 231 des Sozialgesetzbuches ist geregelt, wie die Zählung und Verrechnung erfolgen. Wir bitten Sie um Verständnis für diese zusätzlichen Kontrollen.

Die Zählung der schwerbehinderten Fahrgäste erfolgt nach einem vorgegebenen Stichprobenverfahren. Auf einzelnen Fahrzeugen unterschiedlicher Linien werden im Tagesverlauf alle Fahrgäste um Einsichtnahme in die Fahrausweise gebeten. Dabei geht es nicht um die Erfassung personenbezogener Daten.

Die mit der Zählung Beauftragten können sich entsprechend ausweisen.

Mobilitätstraining

Die VGM bietet  für  Menschen mit eingeschränkter Mobilität  kostenfreie Trainingsangebote um die Sicherheit, die Selbstständigkeit und das Vertrauen im öffentlichen Nahverkehr zu fördern. Das Training beinhaltet unter anderem den sicheren Umgang mit Rampen, Rollstühlen und Rollatoren sowie die Orientierung an Haltestellen.

Wichtig:

Die Trainingsmaßnahmen unterstützen das Nahverkehrsangebot und sind eine wertvolle Ergänzung. Das Mobilitätstraining führen wir gemeinsam mit Kommunen durch. Da insbesondere für den Ein- und Ausstieg der Ausbauzustand der Haltestelle relevant ist: Haltestellen | vg-meissen.de  Wird ein Sonderbus für diese Trainingsmaßnahme gestellt, fallen Kosten an.

Interesse geweckt?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage! Bitte teilen Sie uns mit:

  • Einrichtung

  • Haltestellen, an denen die Personen einsteigen

  • Besonderheiten oder spezielle Trainingsbedarfe

Kontakt: service[at]vg-meissen.de

Unsere Trainings sind Teil unseres Engagements für mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und ein kundenfreundliches Miteinander im ÖPNV.