
- Mit Abo-Fahrkarten entscheiden Sie sich immer für den günstigsten Preis.
- Inhaber von Abo-Karten erhalten gegen Gebühr ein Duplikat.
- Der Abschluss eines Abonnements erfolgt für mindestens zwölf zusammenhängende Monate.
- In der Regel werden Abo-Fahrkarten in Form einer Chipkarte ausgegeben.
- Inhaber von Abo-Fahrkarten können einen Hund oder ein Fahrrad mitnehmen.
Abo-Monatskarten Normaltarif
- sind übertragbar z. B. zur Urlaubszeit oder am Wochenende
- gelten Montag bis Freitag ab 18 Uhr und an Wochenenden sowie an Feiertagen ganztägig für bis zu fünf Personen (1 Erwachsener und 4 Kinder bis 15. Geburtstag)
- für Senioren oder Langschläfer gibt es das 9-Uhr-Abo
Abo-Fahrkarten für Schüler und Azubis
- sind personengebunden, deshalb ist eine Kundenkarte Voraussetzung. Nach dem 15. Geburtstag benötigen Schüler, Auszubildende und Studenten einen Stempel der Schule, Berufsschule oder Uni auf der Kundenkarte.
- im VVO gibt es verschiedene Abo-Karten für Schüler und Auszubildende: die ermäßigte Abo-Monatskarte, das AzubiTicket Sachsen oder das BildungsTicket – Weitere Infos ⇒Hier
Neu: Alle Abofahrkarten ab sofort ONLINE beantragen
- Die DVB übernimmt den VGM Abo-Service: Es bleibt in der Familie
- Weitere Infos ⇒HIER
Änderungen, zum Beispiel eine Änderung der Adresse oder Ihrer Kontodaten sowie Kündigungen senden Sie bitte bis zum 10. des Vormonats formlos an abo[at]vg-meissen.de.
TIPP:
Mit allen Abo-Karten kannst Du alle Verkehrsmittel im regionalen Gültigkeitsbereich nutzen und auch die Sonderverkehrsmittel im VVO, das sind die Bergbahnen in Dresden, die Schmalspurbahnen, die Kirnitzschtalbahn und den Aufzug in Bad Schandau sowie die Stadtrundfahrt Meißen so selbstverständlich nutzen wie alle anderen Verkehrsmittel.
