
Bei unseren Fahrerinnen und Fahrern
- können Sie direkt bei Fahrtantritt Tickets kaufen
- entwerten Sie Ihren im Vorverkauf erworbenen Fahrschein bei Zustieg
- zeigen Sie Ihren gültigen Fahrschein
- halten Sie Ihr E-Ticket an den E-Ticket-Scanner (blaue Symbol)
- halten Sie Ihren Fahrschein mit Barcode an den roten Barcode-Scanner
Tickets
Bei unseren Fahrerinnen und Fahrern können Sie direkt bei Fahrtantritt Tickets zu Zielen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe kaufen.
- Tickets für einzelne Fahrten und 4er-Karten
- Tages- und Zeitkarten außer Abo
Darüber hinaus verkauft Ihnen unser Fahrpersonal
- Elbe-Labe-Tickets
- Sachsentickets (Länderticket) der DB und
- Tickets für den Übergangstarif Riesa – Oschatz (RIO)
Prüfen Sie den Fahrschein bei Erhalt, ob dieser Ihren Angaben gemäß ausgefertigt ist.
Im Sinne einer pünktlichen Weiterfahrt kann unser Fahrpersonal in der Regel keine Beratung durchführen. Bitte nennen Sie deshalb direkt den Fahrschein, den Sie kaufen möchten und Ihr Ziel oder Ihre Zieltarifzone.
Zum VVO-Tarif beraten Sie unsere Personale im Service Tel. 03521 73 27 16 oder an der VVO-Info-Hotline 0351 852 65 55.
Fahrscheine sofort gültig!
- Die beim Fahrpersonal erworbenen Fahrscheine sind zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt – eine Entwertung entfällt.
- Nur bei 4erKarten ist für jede Fahrt und Person ein Abschnitt zu entwerten.
Beim Kauf von ermäßigten Zeitkarten muss eine gültige Kundenkarte vorhanden sein.
Fahrgäste ab vollendetem 60.Lebensjahr, die eine ermäßigte Tageskarte kaufen wollen, müssen einen Ausweis mit Lichtbild bei sich haben.
(VVO-Tarif, Teil A Beförderungsbedingungen § 6 Beförderungsentgelte)
Bezahlung
Im Bus können Sie nur mit Bargeld bezahlen.
-
Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10 Euro zu wechseln.
-
Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent werden nicht angenommen.
-
Erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen, deren Gültigkeit in Frage gestellt ist, werden nicht angenommen.
Bitte halten Sie den Fahrpreis möglichst passend bereit, um den Verkaufsvorgang nicht unnötig zu verzögern.
Prüfen Sie Ihr Wechselgeld nach Erhalt und bringen Beanstandungen sofort vor.
Wenn Sie nur große Scheine haben und der Fahrer nicht wechseln kann, können Sie auch eine Wechselgeldquittung erhalten und sich das Wechselgeld in einem unserer Kundenzentren auszahlen lassen. Alternativ senden Sie uns die Quittung zu und wir überweisen Ihnen das Wechselgeld. (Vordruck für Überweisung ⇒ HIER)
(VVO-Tarif, Teil A Beförderungsbedingungen § 7 Zahlungsmittel)
Kontrollierter Zustieg beim Fahrpersonal
Im Sinne einer pünktlichen Weiterfahrt kann unser Fahrpersonal in der Regel keine ausführliche Prüfung der Fahrscheine durchführen. Dafür haben wir Kontrollpersonal beauftragt.
Auf Papierfahrscheinen ist die zeitliche und regionale Gültigkeit aufgedruckt bzw. wird mit der Entwertung aufgedruckt. Infos zum Entwertungsaufdruck ⇒ HIER
Bei Fahrscheinen in Form von Chipkarten mit E-Ticket ist die Gültigkeit auf dem E-Ticket gespeichert. Infos dazu ⇒ HIER