VGM_Busfahrerin

Bei unseren Fahrerinnen und Fahrern 

  • können Sie direkt bei Fahrtantritt Tickets kaufen
  • entwerten Sie Ihren im Vorverkauf erworbenen Fahrschein bei Zustieg
  • zeigen Sie Ihren gültigen Fahrschein
  • halten Sie Ihr E-Ticket an den E-Ticket-Scanner (blaue Symbol)
  • halten Sie Ihren Fahrschein mit Barcode an den roten Barcode-Scanner

Tickets

Bei unseren Fahrerinnen und Fahrern können Sie direkt bei Fahrtantritt  Tickets zu Zielen im gesamten Verkehrsverbund Oberelbe kaufen.

  • Tickets für einzelne Fahrten und 4er-Karten
  • Tages- und Zeitkarten außer Abo

Darüber hinaus verkauft Ihnen unser Fahrpersonal

  • Elbe-Labe-Tickets
  • Sachsentickets (Länderticket) der DB und
  • Tickets für den Übergangstarif Riesa – Oschatz (RIO)

Prüfen Sie den Fahrschein bei Erhalt, ob dieser Ihren Angaben gemäß ausgefertigt ist.

Im Sinne einer pünktlichen Weiterfahrt kann unser Fahrpersonal in der Regel keine Beratung durchführen. Bitte nennen Sie deshalb direkt den Fahrschein, den Sie kaufen möchten und Ihr Ziel oder Ihre Zieltarifzone.

Zum VVO-Tarif beraten Sie unsere Personale im Service Tel. 03521 73 27 16 oder  an der VVO-Info-Hotline 0351 852 65 55.

Fahrscheine sofort gültig!

  • Die beim Fahrpersonal erworbenen Fahrscheine sind zum sofortigen Fahrtantritt bestimmt – eine Entwertung entfällt.
  • Nur bei 4erKarten ist für jede Fahrt und Person ein Abschnitt zu entwerten.

Beim Kauf von ermäßigten Zeitkarten muss eine gültige Kundenkarte vorhanden sein.

Fahrgäste ab vollendetem 60.Lebensjahr, die eine ermäßigte Tageskarte kaufen wollen, müssen einen Ausweis mit Lichtbild bei sich haben.

(VVO-Tarif, Teil A Beförderungsbedingungen § 6 Beförderungsentgelte)

Bezahlung

Im Bus können Sie nur mit Bargeld bezahlen.

  • Das Fahrpersonal  ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10 Euro zu wechseln.

  • Ein- und Zwei-Cent-Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent werden nicht angenommen.

  • Erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen, deren Gültigkeit in Frage gestellt ist, werden nicht angenommen.

Bitte halten Sie den Fahrpreis möglichst passend bereit, um den Verkaufsvorgang nicht unnötig zu verzögern.

Prüfen Sie Ihr Wechselgeld nach Erhalt und bringen Beanstandungen sofort vor.

Wenn Sie nur große Scheine haben und der Fahrer nicht wechseln kann, können Sie auch eine Wechselgeldquittung erhalten und sich das Wechselgeld in einem unserer Kundenzentren auszahlen lassen. Alternativ senden Sie uns die Quittung zu und wir überweisen Ihnen das Wechselgeld. (Vordruck für Überweisung ⇒ HIER)

(VVO-Tarif, Teil A Beförderungsbedingungen § 7 Zahlungsmittel)

Kontrollierter Zustieg beim Fahrpersonal

Fahrgäste sind aufgefordert vorn einzusteigen und das Ticket unaufgefordert vorzuzeigen oder an das Kontrollgerät zu halten.

Im Sinne einer pünktlichen Weiterfahrt kann unser Fahrpersonal in der Regel keine ausführliche Prüfung der Fahrscheine durchführen, bzw. führt diese nur stichprobenartig durch. Dazu wird uns Fahrpersonal den Fahrgast in den meisten Fällen direkt ansprechen. Reagiert unser Fahrer nicht, dürfen sich Fahrgäste zu einem Platz begeben.

Für ausführliche  Fahrscheinkontrollen haben wir Kontrollpersonal beauftragt, welches aus Personalgründen und Kostengründen nicht immer anwesend sein kann.


Auf Papierfahrscheinen ist die zeitliche und regionale Gültigkeit aufgedruckt bzw. wird mit der Entwertung aufgedruckt. Infos zum Entwertungsaufdruck ⇒ HIER

Bei Fahrscheinen in Form von Chipkarten mit E-Ticket ist die Gültigkeit auf dem E-Ticket gespeichert. Dann ist die Chipkarte unaufgefordert an den E-Ticket-Scanner zu halten. 

Handy- oder Onlinetickets mit Barcode sind unaufgefordert an den Barcode-Scanner (rot) zu halten. Nicht alle Barcodes sind von unseren Bordrechnern lesbar, so dass in dem Fall das Ticket auf dem Handy / Ausdruck manuell geprüft wird.