unbefristeter Streik

Im Zuge der aktuell laufenden Verhandlungen zum Tarifvertrag der Beschäftigten im regionalen Nahverkehr hat ver.di zum unbefristeten Streik ab Samstag, den 27.04.2024, 0:00 Uhr aufgerufen. Es wird zu Ausfällen bei den VGM-Fähren und VGM-Buslinien im Landkreis Meißen kommen.

Fahrten, die an den Streiktagen durchgeführt werden (Stand 29.04.2024, 16:00 Uhr)

  • Fahrten  Mo – Fr an Schultagen Mo – Fr  ⇒HIER

 

  • Die Fähre F28 Niederlommatzsch – Diesbar-Seußlitz ist am 30.04.24 in Betrieb.

Weitere Infos:

  • Unbeteiligte Fremdunternehmen/Subunternehmer werden voraussichtlich nicht bestreikt.
  • Am Streiktag werden die planmäßigen Abfahrten zunächst angezeigt, derzeit bemühen sich die Kollegen, die Änderungen  in die Fahrplanauskunft einzuarbeiten. Bitte prüfen Sie Ihre Verbindung über die VVO-Fahrplanauskunft bzw. VVO mobil an den Streiktagen kurz vor Fahrtbeginn.
  • Die Fähren sind ebenfalls außer Betrieb, das Servicezentrum Großenhain geschlossen.
  • Das Servicetelefon 03521 73 27 16 ist gemäß den Öffnungszeiten besetzt, das Servicezentrum Meißen geöffnet.
  • Beachten Sie auch die Infos zu angekündigten Streiks anderer Verkehrsunternehmen im VVO ⇒HIER

Hinweis:

Werden Taxikosten erstattet bzw. erhalte ich für den Streiktag anteilig die Kosten für meine Fahrkarte zurück?

Nein, die Mobilitätsgarantie der Verkehrsgesellschaft Meißen greift nicht bei Streiks. Dass die Tarifpartner ihre Forderungen mit Streiks untersetzen können, gehört zu den verfassungsmäßig gesicherten Grundrechten. Angesichts einer solchen Sachlage entfällt nach § 22 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Beförderungspflicht des Unternehmens und nach § 16 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (VOAllgBefBed) auch die Begründung von Ersatzansprüchen.